Vor dem Ehevertrag bitte zum Fachanwalt!

Immer wieder aktuell: Uns werden Eheverträge auf den Tisch gelegt, die sehr einseitig ausgestaltet sind, meist zu lasten der Ehefrau. Solche Verträge sind nicht nur ein Risiko für die Ehefrau, die bei einer Scheidung mit „leeren Händen“ dasteht. Sie sind auch ein Risiko für den Ehemann, denn wenn der Vertrag zu nachteilig gestaltet ist, dann könnte er insgesamt nichtig sein und der Ehemann hätte sein Vermögen überhaupt nicht geschützt.

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