Neues für die Unterhaltsberechnung: Zum 1.1.2012 wurden die Süddeutschen Leitlinien aktualisiert, die nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sog. Dreiteilungsmethode berücksichtigen. Ansonsten ergaben sich keine nennenswerten Änderungen. Besonders praktisch: In den Anhang der Süddeutschen Leitlinien 2012 wurde nun eine Übersicht über die neuen Bedarfssätze und Selbstbehalte integriert.
Link zum PDF mit den Süddeutschen Leitlinien 2012
Die Süddeutschen Leitlinien 2012 haben wie die Düsseldorfer Tabelle 2011 (die weiterhin anzuwenden ist) keine Gesetzeskraft, sie dienen aber als Orientierungshilfe für den Regelfall und beachten die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BHG) zum Unterhaltsrecht. Herausgegeben werden sie von den Oberlandesgerichten Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken.
Stuttgart, den 30.12.2011/05.01.2012
Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink