Immer wieder aktuell: Uns werden Eheverträge auf den Tisch gelegt, die sehr einseitig ausgestaltet sind, meist zu lasten der Ehefrau. Solche Verträge sind nicht nur ein Risiko für die Ehefrau, die bei einer Scheidung mit „leeren Händen“ dasteht. Sie sind auch ein Risiko für den Ehemann, denn wenn der Vertrag zu nachteilig gestaltet ist, dann könnte er insgesamt nichtig sein und der Ehemann hätte sein Vermögen überhaupt nicht geschützt.
Beiden Eheleuten bzw. Verlobten ist daher zu empfehlen, sich vor Unterzeichnung eines Ehevertrag Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu suchen. Das kostet zwar etwas Geld, kann aber eine sehr gute Investition in die Zukunft sein. Meist ist dem Verlobten schnell zu vermitteln, dass er sogar die Kosten für die Beratung übernehmen soll, weil er damit später viel Streit vermeiden kann.
Ebenso empfiehlt es sich auch bei gut funktionierender Ehe, den Ehevertrag überprüfen zu lassen, gerade, wenn sich die Rahmenbedingungen während der Ehe geändert haben, z. B. doch kein Wiedereinstieg in den Beruf, leitende Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten, Veränderung der Vermögensverhältnisse durch umfangreiche Erbschaft.
Stuttgart, den 11.01.2019
Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig unter http://www.ehescheidung-stuttgart.de