Jeder Rechtsanwalt darf Familienrecht bearbeiten. Aber nicht jeder Rechtsanwalt, der im Familienrecht berät, ist Fachanwalt für Familienrecht. Dafür ist jeder Fachanwalt für Familienrecht immer zugleich Rechtsanwalt.
Überdurchschnittliche Kenntnisse im Familienrecht
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts. Sie wird verliehen, wenn die Kenntnisse auf dem Fachgebiet viel höher sind, als sie ein durchschnittlicher Anwalt durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf erworben hat. Theorie und Praxis wurden durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart streng geprüft.
Für die besonderen theoretischen Kenntnisse im Familienrecht absolvierte Rechtsanwalt Tobias Zink aus Stuttgart in 2008 den Fachanwaltslehrgang Familienrecht. 120 Zeitstunden Vortrag (meist am Wochenende) im Familienrecht wurde in fünf Klausuren (sozusagen ein Mini-Examen) abgefragt. Die praktischen Erfahrungen mussten anhand von 120 selbständig bearbeiteten Akten vor dem Prüfungsausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart nachgewiesen werden. Seit 2011 trage ich nun den „Fachanwalt für Familienrecht“.
Für den Titel Fachanwalt Familienrecht wurde nicht nur das “klassische Ehe- und Familienrecht” geprüft, sondern auch die familienrechtlichen Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft. Auch die internationalen Bezüge des Familienrechts spielen eine Rolle bei der Ausbildung zum Fachanwalt Familienrecht.
Strenge Fortbildungspflicht für Fachanwälte
Damit das Wissen des Fachanwaltes für Familienrecht stets aktuell bleibt, muss er sich in jedem Jahr mindestens zehn Stunden fortbilden und den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer einreichen. Ansonsten wird die Fachanwaltsbezeichnung wieder entzogen. Der „normale“ Anwalt hat (leider) keine Fortbildungspflicht.
Übrigens: Ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Familienrecht ist, kann auf anderen Rechtsgebieten tätig sein. Weil das Familienrecht, besonders das Verfahrensrecht, kompliziert genug ist, nehme ich außer dem Familienrecht kaum andere Mandate an. Dafür gibt es genug andere Anwälte in Stuttgart.
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Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt Familienrecht
Stuttgart, den 23.02.2011
Tobias Zink, Rechtsanwalt aus Stuttgart, ist Fachanwalt für Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink