Fallbeispiele

Nachfolgend finden Sie einige Fallbeispiele aus der Praxis der letzten Jahre. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Daten so stark abgewandelt sind, dass Rückschlüsse auf Mandanten nicht möglich sind. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die Fallbeispiele auf realen Fällen basieren.

(1) Der Ehemann hat vor der Trennung eine Abfindung seines Arbeitgebers erhalten. Der Kindesunterhalt kann einvernehmlich geklärt werden. Zur Kläerung des  Versorgungsausgleichs wird ein Sachverständigengutachten eingeholt , dann konnte die Ehe geschieden werden. Es folgt ein Streit über zwei Instanzen über die Höhe des Zugewinnausgleichs. Auf Empfehlung des Gerichts schließen die früheren Eheleute einen Vergleich.

(2) Der Ehemann ist Geschäftsführer mit sinkendem Einkommen, die Eheleute haben erst jüngst ein Haus gebaut. Über fünf Jahre streiten sich die Eheleute vor Gericht über den Unterhalt während der Trennung und nach der Scheidung, über die Nutzung der Immobilie, über den Zugewinnausgleich und die Höhe des Versorgungsausgleichs. Schließlich wird außergerichtlich ein umfangreicher Vergleich geschlossen und die Ehe kann geschieden werden.

(3) Die Ehefrau ist eine kreativ-chaotische Selbständige. Die Scheidung zieht sich über zwei Jahre hin, weil der Versorgungsausgleich durch die Ehefrau verzögert wird.

(4) Die Eheleute trennen sich schon nach 12 Monaten wieder; nach weiteren 12 Monaten wird der Scheidungsantrag gestellt. Weil beide wegen kurzer Ehe auf den Versorgungsausgleich verzichten werden sie unkompliziert geschieden.

(5) Der Ehemann lebt getrennt von Ehefrau und Sohn und bezahlt Unterhalt. Die Ehefrau verlangt vor Gericht einen höheren Unterhalt. Man einigt unter Vermittlung des Gerichts auf einen angemessenen Unterhalt, die Ehe wird geschieden.

(6) Eine Unternehmergattin trennt sich von Ihrem Ehemann, der eine Geliebte hat. Nach umfangreicher Korrespondenz und mehreren Verhandlungsrunden einigt man sich außergerichtlich auf eine Abfindung für den Zugewinnausgleich und über die Höhe des Unterhalts.

(7) Der zahlende Ehemann wird von seiner Ehefrau mehrmals auf höheren Unterhalt für sich und die Kinder in Anspruch genommen. Vor Gericht einigt man sich jeweils auf einen angemessenen Unterhaltsbetrag. Trotzdem verliert der Ehemann den Kontakt zur Tochter.

(8) Ein Selbständiger wird vom Sozialamt für seinen pflegebedürftigen Vater auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Nach ausgiebiger Korrespondenz einigt man sich außergerichtlich über den Unterhalt.

(9) Die Ehe ist gescheitert, die Ehefrau zieht aus. Man einigt sich außergerichtlich über den Unterhalt bis zur Ehescheidung und die Herausgabe von persönlichen Gegenständen und die Ehe kann unkompliziert geschieden werden.

(10) Die Ehefrau zieht nach sehr kurzer kinderloser Ehe aus und verlangt eine Abfindungszahlung. Angesichts seines guten Einkommens lässt sich der Mandant davon überzeugen, dass ein schneller Vergleich beim Notar eine vernünftige Lösung ist. Die Ehe wird schließlich einvernehmlich geschieden.

(11) Der Ehemann resigniert nach der Trennung von Frau und Kind und kann nur mühsam davon überzeugt werden, die gemeinsame Immobilie freihändig zu verkaufen. Da er sich überhaupt nicht mehr um das Kind kümmert wurde das Sorgerecht auf die Mutter übertragen.

(12) Die Eheleute streiten sich vor Gericht um den Aufenthalt der Kinder und deren Unterhalt. Schließlich gelingt es durch viel Geduld, die Ehefrau von der paritätischen Erziehung der Kinder im Wechselmodell zu überzeugen.

(13) Ein Selbständiger will seine Verlobte, die bereits mit Vermögen ausgestattet ist heiraten. Die  Verlobten modifizieren nach Beratung das Güterrecht und treffen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt.

(14) Die Ehe eines Unternehmerehepaares ist in der Krise. Mit einem Ehevertrag wird das Güterrecht modifiziert und eine Regelung über den Versorgungsausgleich und den nachahelichen Unterhalt getroffen. Die Ehe wird fortgesetzt.

(15) Die studierenden Kinder verlangen von ihrem Vater Unterhalt, die Mutter verdiene nur wenig. Nach längerer Korrespondenz wird der Unterhalt einvernehmlich geregelt.

(16) Die Kinder sind fast erwachsen, das Haus ist fast abbezahlt. Man einigt sich außergerichtlich auf die Übertragung der Immobilie an die Ehefrau, die auf Versorgungsausgleich und Unterhalt verzichtet und noch eine Abfindung an den Ehemann bezahlt. Die Ehescheidung ist dann eine Formalie.

(17) Außergerichtliche Einigung mit Vorbereitung des Notarvertrages: Die Eheleute haben gemeinsam zwei Kinder und zwei Immobilien. Der Ehemann übernimmt das Familienheim in Alleineigentum und die Ehefrau erhält die Etagenwohnung sowie eine Abfindung für den Mehrwert des Familienheims. Die Kinder werden weiterhin im Wechselmodell betreut, der Ehemann bezahlt aufgrund höheren Einkommens eine monatliche Ausgleichszahlung an den Ehemann.

(18) Außergerichtliche Einigung mit Vorbereitung des Notarvertrages: Die Ehefrau übernimmt die gemeinsame Immobilie und bezahlt eine Abfindung an den Ehemann. Der Versorgungsausgleich wird nur bezüglich der gesetzlichen Rente durchgeführt. Auf nachehelichen Unterhalt wird gegenseitig verzichtet, beide Elternteile arbeiten. Die Ehefrau erhält vom Ehemann Kindesunterhalt.

Stuttgart, 28.08.2018

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink