Was man sich auch hätte denken können, musste das Oberlandesgericht Bremen in zweiter Instanz entscheiden: der Besuch einer Schule mit drahtlosen Internetzugang (WLAN) ist kein Grund, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu entziehen. Geklagt hatte der Vater, der gesundheitliche Risiken für seinen Sohn befürchtete.
Immerhin brachte das Gericht Verständnis dafür auf, dass gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung nicht ganz fern liegen. Allerdings müsse der Vater akzeptieren, dass die Mutter diese Risiken für vertretbar halte. Die Entscheidung des OLG Bremen wurde am 01.12.2010 in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FamRZ 2010, 1995 veröffentlicht.
Stuttgart, den 10.12. 2010
Tobias Zink, Rechtsanwalt