Trennung unterm Weihnachtsbaum

Wieder ein Ehestreit statt der ersehnten Heiligen Nacht? Was Sie beachten sollten, wenn Sie am Fest der Liebe über eine Trennung nachdenken und über die Feiertage keinen Anwalt erreichen können.

Selbst in sonst intakten Familien kann an Weihnachten der Haussegen schief hängen. Kein Wunder, sagen die Psychologen, denn das Fest der Liebe ist seelischer Ausnahmezustand und selten kann die Realität die überzogenen Erwartungen erfüllen. Wenn der Streit unterm Weihnachtsbaum exemplarisch für den Dauerzustand in der Beziehung ist, dann zieht mancher Partner Bilanz – und die Konsequenz: die Trennung und spätere Scheidung vom Ehegatten. Tritt dieser Fall bei Ihnen ein, dann sollten Sie nicht überstürzt sondern klug handeln, denn vermutlich können Sie über den Jahreswechsel kaum einen Anwalt erreichen. Wie können Sie sich jetzt vorbereiten?

  • Warten Sie mit der endgültigen Trennung noch mindestens bis Neujahr, dann sparen Sie kräftig Steuern. Denn der Wechsel der begünstigten Lohnsteuerklasse 3/5 in Klasse 1/2 ist erst mit dem auf die Trennung folgenden Jahr vorzunehmen. Dazu ein Beispiel: Trennen Sie sich am 29.12.2011 so müssen Sie ab 1.1.2012 nach Lohnsteuerklasse 1 versteuern. Trennen Sie sich erst am 02.01.2012, so rutschen Sie erst zum 1.1.2013 in Steuerklasse 1. Sollten Sie es daheim nicht mehr aushalten, so machen Sie ein paar Tage Urlaub bei Freunden oder Verwandten, bevor Sie sich endgültig trennen.
  • Beginnen Sie sofort mit der Wohnungssuche und rufen Sie rasch einen Makler an, denn Immobilienmakler haben nach Weihnachten besonders viel zu tun.
  • Bilden Sie finanzielle Rücklagen – vielleicht auch mit Hilfe von Verwandten, wenn Sie nicht der Hauptverdiener der Familie sind. Zwar steht Ihnen meist Trennungsunterhalt zu, doch wenn der Partner nicht sofort zahlen will, dauert es mehrere Wochen oder Monate, bis das Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt. Die Zukunft der gemeinsamen Immobilie ist zunächst zweitrangig, sie wird erst zum Thema, wenn der Unterhalt gesichert ist.
  • Kümmern Sie sich um Ihre Finanzen, sortieren Sie Ihre Unterlagen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen. Verlassen Sie sich nicht mehr darauf, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Geldangelenheiten regelt.
  • Einigen Sie sich großzügig über die Kinder, denn an der Trennung sind nur Sie und Ihr Partner schuld. Falls Sie mit den Kindern ausziehen, so vereinbaren Sie mit dem Partner sofort regelmäßige Termine, an denen er die Kinder sehen kann. Im Regelfall jedes zweites Wochenende, aber je jünger die Kinder sind, desto öfter auch dazwischen, z. B. ein weiterer Nachmittag in der Woche oder am Samstagvormittag. Nutzen Sie Kinder nicht als Druckmittel für Unterhalt oder um sich für Kränkungen zu rächen. Eine Ehe kann geschieden werden, aber Mutter und Vater bleiben Sie Ihr Leben lang. Bedenken Sie auch: später kann es für Sie eine große Entlastung sein, wenn Sie ein freies Wochenende haben.
  • Wenn Sie die Kinder nicht mehr sehen dürfen: Holen Sie sich fachliche Hilfe, entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt. Als Vater (oder Mutter) haben Sie ein Umgangsrecht und Ihre Chancen vor dem Familiengericht stehen sehr gut. Lassen Sie die Kinder nicht zum Spielball werden, sondern kümmern Sie sich um klare Regeln für den Umgang. Auch wenn sich die Kinder auf die Seite Ihrer/Ihres Ex geschlagen haben, so sollten Sie die Kinder an Weihnachten mindestens anrufen, denn Weihnachten oder den Geburtstag merken sich Kinder besonders.

Lassen Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte beraten, gerade im Familienrecht existieren häufig Fehlvorstellungen. Die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt sind überschaubar, falls Sie im Unklaren gelassen werden, dann haken Sie nach. Viele Anwälte haben Probleme, über das eigene Honorar zu reden.

Es kommt zwar nur selten vor, doch es gibt auch Paare, die sich nach heftigem Streit und Gerichtstermin wieder versöhnen. Und andere, die sich letztlich doch scheiden lassen, aber ein geregeltes Verhältnis zueinander und im Umgang mit den Kindern gefunden haben.

Stuttgart, den 14.12.2011

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink