Kindesentführung: Japan will Haager Übereinkommen beitreten

Japan will dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beitreten. Dies melden einige Presseorgane, darunter auch der Japan Markt online. Laut Homepage der Haager Konferenz ist der Vertrag allerdings noch nicht ratifiziert.

Neben Deutschland haben 83 weitere Staaten das Übereinkommen über Kindesentführung unterzeichnet. Ziel ist, entzogene Kinder rasch an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort zurückzuführen, damit dort ggf. ein Rechtsstreit über den zukünftigen Aufenthalt geführt werden kann.

Die Auswirkungen für Kinder und Eltern sind gravierend, besonders in Ländern mit aus unserer Sicht schwierigen Rechtsordungen. Hier ein tragischer Bericht aus Italien. Eltern, die sich im Ausland aufhalten und sich trennen wollen, sollten sich vor einer schnellen Rückkehr in die Heimat beraten lassen. Die Kindesentführung kann zudem auch strafrechtlich sanktioniert werden.

Über die elterliche Sorge in Japan informiert die Deutsch Botschaft hier.

Stuttgart, den 01.06.2011

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink