Ehevertrag: Vor dem Aufgebot zum Rechtsanwalt

Wenn Sie und Ihr Verlobter an einen Ehevertrag denken, dann sollten Sie dieses Thema nicht vor sich her schieben, sondern rasch anwaltliche Beratung suchen. Wir empfehlen Ihnen, mindestens ein halbes Jahr vor der geplanten Heirat Kontakt mit Ihrem Anwalt aufzunehmen. Warum?

  • Sie müssen sich zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Folgen der Eheschließung und einer späteren Ehescheidung verschaffen und dann mit Ihren Vorstellungen vergleichen.
  • Vielleicht sind Ihre eigenen Vorstellungen aber noch diffus und sollten erstmals strukturiert werden.
  • Wenn Sie mit Ihrem Verlobten/Ihrer Verlobten nicht einer Meinung sind, so brauchen Sie Zeit für interne Diskussionen am Ess- oder Küchentisch – der Urlaub ist hierfür denkbar ungeeignet: Rechnen Sie damit, dass Sie Ihren Ehegatten plötzlich von einer anderen Seite kennenlernen, was zu anhaltenden Verstimmungen führen kann.
  • Sie brauchen aber genauso Zeit für die Vorbereitung des Hochzeitsfestes und der Flitterwochen. Wenn die Hochzeitsgäste bereits eingeladen sind, dann verschieben viele bei Zeitmangel nicht die Hochzeit sondern den Ehevertrag.
  • Ihr Anwalt braucht für ein oder mehrere vorbereitende Gespräche und die Ausarbeitung des Ehevertrages ebenfalls Zeit, hat aber genauso noch seine anderen Mandate laufen.
  • Möglicherweise müssen auch Ihr Steuerberater oder Ihre Eltern in die Vertragsabstimmung eingebunden werden. Und auch der Anwalt Ihres Verlobten benötigt seine Bearbeitungszeit.
  • Der Anwalt kann den Ehevertrag entwerfen, beurkundet werden muss er aber bei einem Notar, der Sie zusätzlich belehren muss. Im Normalfall folgt zunächst die Besprechung des Entwurfes und zwei Wochen später die Beurkundung.
  • Sie sollten mindestens zwei Wochen vor der notariellen Beurkundung einen Vertragsentwurf zur Prüfung in den Händen halten, ansonsten könnte der Vertrag nichtig sein.
  • Eine Beurkundung wenige Tage vor der Eheschließung sollte vermieden werden, weil sich ein Ehegatte vielleicht unter Druck gesetzt fühlt – ebenfalls ein Anfechtungsgrund.

Natürlich gilt auch hier: Wenn Sie sich bereits einig sind und klare Vorstellungen haben, dann kann das obige Procedere auch verkürzt werden.

Weitere Informationen zum Ehevertrag finden Sie hier.

Stuttgart, 20.07.2015

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink