Die Mandantenumfrage vom Oktober 2010 ist ausgewertet. Das Ergebnis motiviert, denn neun von zehn Mandanten (und Mandantinnen) würden uns weiterempfehlen. Sämtliche Teilnehmer der Umfrage waren mit der Leistung entweder “sehr zufrieden” (48 Prozent) oder “zufrieden” (52 Prozent); niemand war unzufrieden oder sehr unzufrieden. Über 70 Prozent der Mandanten bewerteten Rückrufe und Terminvergabe als “sehr gut”. Das Honorar empfanden die Klienten zu 83 Prozent als “angemessen.”
Gute Noten auch für das Sekretariat
Als “sehr gut” oder “gut” wurde auch das Sekretariat ausgezeichnet, mit einer Ausnahme: ein Mandant benotete Telefonate nur mit “befriedigend.” Für die Umfrage wurden 47 Mandantinnen und Mandanten angeschrieben – 23 antworteten, das entspricht einer Rücklaufquote von knapp der Hälfte.
Stuttgart, den 25.01.2011
Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink