Kanzlei

Stallbaum+Zink Rechtsanwälte

Die Kanzlei Stallbaum+Zink Rechtsanwälte wurde vor über 20 Jahren für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen gegründet. Unsere Mandantinnen und Mandanten beauftragen uns inzwischen überwiegend im Familienrecht für die Beratung, außergerichtliche Vertretung und Prozessführung. Wir ziehen eine gütliche Einigung vor, scheuen uns aber nicht, notfalls vor Gericht zu klagen.

Der Eingangsbereich der Kanzlei
Der Eingangsbereich der Kanzlei

Rechtsanwalt Tobias Zink berät im Familienrecht und Rechtsanwalt Stefan Stallbaum im Erb- und Familienrecht sowie im Immobilienrecht.  Rechtsanwalt Herbert Ladwig steht der Kanzlei seit seinem Ruhestand weiterhin beratend als sogenannter “of counsel” zur Verfügung.

Das Kanzleigebäude steht unter Denkmalschutz
Das Kanzleigebäude am Eugensplatz

Rechtsanwalt Tobias Zink (Fachanwalt für Familienrecht)

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, ist auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert.

Jahrgang 1973, Studium in Tübingen und Referendariat in Stuttgart, Berlin und Tokio. Seit 2003 Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt in Stuttgart. Für die Sozietät Blaich & Partner baute er von 2005 bis 2009 das familienrechtliche Referat auf. Seit 2011 Fachanwalt für Familienrecht.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung und des Württembergischen Kunstvereins.

Interessen: Politik, Literatur, Kunst.

Scheidungsanwalt Tobias Zink
Scheidungsanwalt Tobias Zink

Das Ehe- und Familienrecht umfasst unter anderem

  • Trennung und Scheidung,
  • Unterhaltsberechnung,
  • Erstellen und Prüfen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
  • das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder,
  • die Wohnungs- und Hausratszuweisung,
  • den Ausgleich des Zugewinns,
  • die Aufteilung gemeinsamen Vermögens,
  • den Versorgungsausgleich (Ausgleich der jeweiligen Rentenansprüche),
  • Güterrecht und Nebengüterrecht.