BGH: Zusätzliche Betreuung durch den Vater erweitert Erwerbsobliegenheit der Mutter

Bieten Väter an, das gemeinsame Kind, das bei der Mutter lebt, nachmittags zu betreuen, so kann (muss) die Mutter in dieser Zeit arbeiten gehen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 01.06.2011, Aktenzeichen XII ZR 45/09In dem entschiedenen Fall war der Vater bereits im Vorruhestand und konnte die Mutter so von der persönlichen Betreuung des vierjährigen Sohnes entlasten – mit der Folge, dass die Mutter weniger Unterhalt verlangen konnte.

Das Urteil stellt noch einmal klar, dass sich die Arbeitspflicht der Mutter seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 nicht mehr am sog. Altersphasenmodell orientiert, sondern an den Betreuungsmöglichkeiten für das Kind.

Stuttgart, den 29.08.2011

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink

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