Darf das Kind alleine bei der Tante übernachten?

Sehr beliebt ist die Frage, ob der Elternteil, der gerade Umgang mit dem Kind hat, das Kind zur Übernachtung in die Obhut von Dritten (Großeltern, Tanten) geben kann – um dann selbst irgendwo anders zu feiern oder zu übernachten.

Das Oberlandesgericht Jena (Beschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen 1 UF 503/05) entschied hierzu, dass der Umgang eine wichtige Angelegenheit ist. Folglich müssen  die Inhaber des Sorgerechts über den Umgang und deshalb auch über alleinige Übernachtungen bei Dritten (Verwandte, Freunde) entscheiden. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht (der Regelfall bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern), so müssen sie über Übernachtungen auch gemeinsam (das Gesetz spricht von „einvernehmlich“) entscheiden. Der andere Elternteil muss also zustimmen.

Aus dem Urteil: „Die Entscheidung über die Ausübung des Umgangs mit Dritten nach § 1685 BGB ist keine Entscheidung des täglichen Lebens. Sie obliegt als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i. S. von § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB nicht allein demjenigen Elternteil, bei dem sich die Kinder derzeit aufhalten.“

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink