Erstberatung

Mit der familienrechtlichen Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Ehevertrag. Das Gespräch dauert je nach Anliegen bis zu zwei Stunden. Danach können Sie entscheiden, ob und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Zur Vorbereitung der Erstberatung rufen Sie bitte in der Kanzlei an. Sollte ich nicht erreichbar sein, rufe ich Sie möglichst rasch zurück, meist innerhalb weniger Stunden oder am folgenden Tag. Ein kurzes Telefonat genügt, um Ihr Anliegen grob einzuschätzen und sich kennenzulernen. In eiligen Fällen erhalten Sie umgehend einen ersten Rat oder einen Termin.

In den meisten Fällen werde ich Ihnen einen Fragebogen per E-Mail, Fax oder mit der Post senden. Der Mandantenfragebogen hilft mir, mich auf das Gespräch vorzubereiten und mir ein genaueres Bild über Ihre persönliche Situation zu machen. Vielleicht habe ich auch eine Nachfrage oder bitte Sie, ein bestimmtes Dokument mitzubringen.

Für die Erstberatung berechne ich EUR 249 inkl. Mehrwertsteuer. Wir bevorzugen die Überweisung des Honorars. Wenn Sie die Rechnung in bar bezahlen möchten (z. B. falls Ihr/e Partner/in Zugriff auf Ihre Kontoauszüge hat), berücksichten Sie bitte, dass wir kein Wechselgeld vorhalten.

Sollten Sie eine einfache Frage haben, die in wenigen Minuten zu beantworten und von nur geringer Bedeutung ist, berechne ich weniger Honorar. Die Erfahrung zeigt, dass das Gespräch selten weniger als eine Stunde dauert.

Sie sind rechtsschutzversichert? Viele (nicht alle) Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Erstberatung für die Ehescheidung. Im Zweifel rufen Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, welche Kosten im Falle von Trennung, Scheidung und Unterhalt bezahlt werden.

Nach der Beratung können Sie entscheiden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Manchmal reicht es schon aus, über Rechtslage informiert zu sein, um den Partner zu überzeugen. Manchmal hilft ein Schreiben des Anwalts. Falls nötig, werden Verhandlungen oder eine Klage bei Gericht vorbereitet.

Beachten Sie bitte, dass mit der Erstberatung keine detaillierte (und damit zeitaufwendige) Prüfung Ihrer Angelegenheit verbunden ist. Sie dient – wie der Name schon sagt – nur einer ersten Beratung.

Bürozeiten: Unser Sekretariat ist vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr und nachmittags  von 14.00 bis 17.00 Uhr besetzt. Dazwischen erreichen Sie uns über Anrufbeantworter oder Telefonservice.

Besprechungen können zwischen 8.00 und 19.00 Uhr erfolgen, im Einzelfall auch später oder samstags. In jedem Fall nur nach Vereinbarung.

Unsere Telefonnummer (07 11) 23 35 15.

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Tobias Zink, Rechtsanwalt
Stuttgart, den 15.12.2011

Tobias Zink, Rechtsanwalt aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink