Eheschließung via Telefon ist gültig

Auch wenn sich die Eheleute noch nie gesehen haben kann durch Vertreter bzw. Telefon eine wirksame Ehe begründet werden: In ausländischen Rechtsordnungen durch Stellvertreter geschlossene Ehen sind in Deutschland gültig. Dies hat das OLG Zweibrücken in einer Entscheidung vom 8.12.2010, Aktenzeichen 3 W 175/10, bestätigt. Zugrunde lag eine pakistanische Eheschließung, bei der die Braut und ein Onkel des Bräutigams anwesend waren – der Bräutigam selbst war übers Telefon zugeschaltet. Die Eheleute sind sich vor der Eheschließung nie persönlich begegnet.

Ein deutscher Standesbeamte weigerte sich zunächst, die pakistanische Eheschließung ins deutsche Eheregister einzutragen. Das OLG Zweibrücken stellte jedoch klar, dass die Eheschließung auch in Deutschland anzuerkennen ist. Entscheident ist nicht, ob man sich zuvor schon einmal gesehen hat, sondern ob man die Identität des Verlobten kenne.

(Der Gerichtsbeschluss wurde in der NJW 24/2011, Seite 10, als Entscheidung der Woche veröffentlicht.)

Eine Scheidung via Telefon oder Internet ist in Deutschland nicht möglich. Siehe dazu den Artikel über die online-Scheidung.

Stuttgart, den 06.07.2011

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink