Elterngeld 2011: Was ändert sich für Familien?

Die grundlegende Struktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Zum 01.01.2011 werden allerdings erhebliche Änderungen wirksam. Die neuen Elterngeldregelungen werden ab sofort bei allen Elterngeldberechtigten angewendet, also auch bei denen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen.

Es ändert sich zum Beispiel:

  • Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete beziehungsweise als Paargemeinschaft 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr.
  • Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.
  • Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben erhalten. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen.
  • Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
  • Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, wird dafür auch Elterngeld erhalten.

Elterngeldberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Ausführliche Details finden Sie beim Familien-Wegweiser der Bundesregierung (Link).

Stuttgart, 31.12.2010
Tobias Zink, Rechtsanwalt

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