Bislang wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts dem Erwerbstätigen ein pauschaler Bonus (in Süddeutschland 10 Prozent) eingeräumt, der sog. Erwerbstätigenbonus. Er sollte den Mehraufwand „Unterhaltsberechung: Eigenverantwortung statt Erwerbstätigenbonus?“ weiterlesen
